Patrick Tempel

Spenden

Ihre Unterstützung für eine starke Politik vor Ort

Ihre Unterstützung für eine starke Politik vor Ort

Liebe Rostocker,

gute und bürgernahe Politik braucht nicht nur klare Ideen und persönliches Engagement, sondern auch finanzielle Ressourcen. Ob für Informationsmaterial, Veranstaltungen oder die Betreuung meiner ehrenamtlichen Arbeit – die politische Arbeit vor Ort finanziert sich zu einem großen Teil aus privaten Spenden.

Wenn Sie meine Arbeit für Rostock und insbesondere für unsere Schulen, den Sport und das Ehrenamt unterstützen möchten, freue ich mich sehr über Ihre Spende. Jeder Beitrag hilft mir dabei, unsere Stadt aktiv mitzugestalten und eine pragmatische Politik umzusetzen, die im Alltag der Menschen ankommt.

So können Sie unterstützen:

  • Empfänger: CDU Kreisverband Hansestadt Rostock
  • Bank: Deutsche Kreditbank AG
  • IBAN: DE06 1203 0000 1020 0925 71
  • BIC: BYLADEM 1001

Verwendungszweck: Spende Patrick Tempel (Wichtig, damit die Spende direkt meiner Arbeit zugutekommt!)

Ihre Spende macht sich auch steuerlich bezahlt

Wussten Sie, dass der Staat politisches Engagement besonders fördert? Seit dem 1. Januar 2026 haben sich die steuerlichen Absetzbarkeiten für Parteispenden deutlich verbessert:

  • Stufe 1 (Der direkte Abzug): Bis zu einer Spendenhöhe von 3.300 Euro im Jahr (bei Zusammenveranlagung 6.600 Euro) erstattet Ihnen der Staat 50 % der Spendensumme direkt über die Einkommensteuer (§ 34g EStG) zurück. Eine Spende von beispielsweise 100 Euro kostet Sie effektiv also nur 50 Euro.
  • Stufe 2 (Als Sonderausgabe): Wenn Sie mehr als 3.300 Euro (bzw. 6.600 Euro) spenden, können weitere 3.300 Euro (bzw. 6.600 Euro) als Sonderausgabe (§ 10b EStG) steuerlich geltend gemacht werden, was Ihr zu versteuerndes Einkommen mindert.
  • Kein Aufwand bei Spenden bis 300 Euro: Für sogenannte Kleinspenden bis 300 Euro benötigen Sie keine gesonderte Spendenbescheinigung. Ihr Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg reicht für das Finanzamt völlig aus. Für höhere Beträge erhalten Sie selbstverständlich unaufgefordert im Folgejahr eine offizielle Zuwendungsbestätigung.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck oder der Überweisung (falls möglich) Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an, damit eine korrekte Zuordnung und die problemlose Erstellung der Spendenquittung erfolgen können.

Transparenzhinweis: Gemäß den aktuellen Bestimmungen des Parteiengesetzes (§ 25 Abs. 3) müssen Einzelspenden, die den Betrag von 10.000 Euro überschreiten, im Rechenschaftsbericht der Partei mit Namen und Anschrift veröffentlicht werden. Spenden ab einer Höhe von 35.000 Euro müssen der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich gemeldet und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße,

Patrick Tempel